Basarregeln
Basarregeln vom Oktober 2024
Diese Basarregeln gelten bis Wiederruf bzw. Neufassung für alle folgenden Basartermine und ersetzen alle bisherigen Basarregeln des Kinderartikelbasars Freiberg am Neckar.
Der Kinderartikelbasar findet durch durch die ev. Kirchengemeinde Freiberg a. N. auf fremde Rechnung auf Provisionsbasis statt. Die Kirchengemeinde tritt nicht als Verkäufer auf.
§1: Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme als Verkäufer am Kinderartikelbasar und die Zuteilung einer Verkäufernummer ist die Anmeldung im Internet. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Teilnahme bzw. Zuteilung einer Verkäufernummer. Sind zu einem Zeitpunkt vor dem offiziellen Ende der Anmeldung keine Verkäufernummern mehr frei, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen.
§2: Menge, Art und Zustand der Artikel
Pro Verkäufernummer kann nur eine maximale Anzahl an Artikeln (siehe Termine) rund ums Kind angeboten werden (Kleidung, Kinderwagen, Autositze, Spielzeug, elektronische Geräte, …). Am Frühjahrsbasar kann nur Frühjahr-/Sommermode, am Herbstbasar nur Herbst-/Wintermode angeboten werden. Es sind maximal 2 Paar Schuhe sowie 3 Jacken /Schnee- oder Matsch-Anzüge pro Verkäufernummer erlaubt. Stofftiere und Artikel für Erwachsene (Ausnahme: Umstandsbekleidung) dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Artikel müssen sauber und unbeschädigt sein. Spiele, Kassetten, elektronische Geräte und Ähnliches sind so zu verpacken, dass keine Teile verloren gehen können.( z.B. mit Tesa verschlossen). Artikel, die nicht diesen Kriterien entsprechen, werden aussortiert und nicht zum Verkauf angeboten.
§3: Preise
Der Auszeichnungspreis eines Artikels darf nicht unter € 0,50 liegen und muss durch € 0,50 teilbar sein. Es können mehrere ähnliche Artikel unter einer Artikelnummer verkauft werden (z.B. 3 Bodys). Diese sind dann aber entsprechend fest miteinander zu verbinden. Dies gilt ebenso für mehrteilige Artikel (z.B. Schuhe, Schlafanzug). Die Anzahl der Einzelteile ist auf dem Etikett zu vermerken.
§4: Etiketten
Es dürfen nur die im Internet in der Artikelverwaltung erstellten Barcodeetiketten verwendet werden. Der Artikel sollte auf dem Etikett so exakt wie möglich beschrieben werden, z.B. grün, Hose Esprit. Die Etiketten dürfen nicht doppelseitig ausgedruckt und nicht laminiert werden. Bitte auf gute Druckqualität achten. Der gelochte Bereich jeden Etiketts muss bei Papier der Stärke 80g/m² mit transparentem Klebeband oder ähnlichem verstärkt werden. Ohne Verstärkung mit Klebeband kann auch alternativ dickes Papier (200g/m²) verwendet werden. Als Befestigung eignen sich am besten Geschenkband/Ringelband oder eine Etikettierpistole. Alternativ kann auf verpackte bzw. große Artikel das Etikett aufgeklebt werden. Beim Aufkleben auf Artikel bzw. verpackte Artikel bitte folgendes beachten:
§5: Anlieferung
Die Artikel dürfen in maximal 2 funktionsfähigen Wäschekörben bzw. Klappboxen in der Stadthalle in Freiberg/Neckar angeliefert werden (Ausnahme: sperrige Artikel). Die Wäschekörbe bzw. Klappboxen müssen an beiden Stirnseiten mit der Verkäufernummer beschriftet sein (Ausdruck Internet). Bitte die Kisten ohne Deckel abgeben. Es sind keine Tüten ( z.B. Ikea) erlaubt. Die Artikel sind nach Größen sortiert in den Korb zu legen. Der Verkäufer erhält bei der Abgabe einen Abholbeleg.
§6: Abholung
Die Abholung der nicht verkauften Artikel sowie die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt nach dem Basarverkauf und sind nur gegen Vorlage des Abholbelegs möglich. 15 % des Verkaufserlöses jeder Verkäufernummer werden einbehalten und kommen wohltätigen Zwecken zu Gute bzw. dienen der Deckung der Unkosten des Basars. Falls der offizielle Abholtermin nicht wahrgenommen wird, wird eine Gebühr von € 5,00 berechnet. Zur Abholung der Artikel und dem restlichen Auszahlungsbetrag kann ein Termin über die BasarEmail vereinbart werden. Nicht abgeholte Artikel werden gespendet. Sollte der ausgezahlte Betrag nicht mit dem auf der Abrechnung angezeigten Auszahlungsbetrag übereinstimmen, so ist dies sofort nach Erhalt des Auszahlungsbetrages am Abholplatz zu reklamieren. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Bitte kontrollieren Sie Ihren Korb auch auf falsche Ware. Ware, die Ihnen nicht gehören, kann direkt bei der Abholung dem Basarteam übergeben werden oder im Nachgang unter der BasarEmail gemeldet werden.
Ein Tisch mit Artikeln mit fehlenden bzw. abgerissenen Etiketten steht bereit, so dass fehlende Artikel gesucht werden können.§7: Verkauf
Es sind nur Handtaschen bis maximal Größe A4 erlaubt. Große Einkaufstaschen dürfen nur leer mit in die Halle genommen werden. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen sind keine Kinderwagen in der Halle erlaubt. Der Kinderwagen kann vor der Verkaufshalle für die Zeit des Einkaufs abgestellt werden. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Kinderjacken, Tragetücher, Babytragen werden am Eingang mit Kabelbinder markiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir geschlossene Taschen kontrollieren.
§8: Helfer
Helfer sind beim Basar herzlich willkommen und werden zur Abwicklung aller Aufgaben auch benötigt. Dazu werden in der Helferanmeldung verschiedene Schichten angeboten. Helfer haben die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Basarverkauf am Basarverkauf für Helfer teilzunehmen (am Freitagabend vor dem Basartermin). Dies gilt auch für Helfer am Samstag. Für Helfer gilt eine Provision von 10%. Bei Nichterscheinen zur gemeldeten Helferschicht bleibt es bei den Standard 15%.
§9: Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung für die von Ihnen angelieferte Ware! Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Entschädigung! Mit der Anmeldung als Verkäufer sowie mit separater Unterschrift bei der Anlieferung erklärt der Verkäufer,
- dass der Verkäufer 15% des Verkaufserlöses wie vereinbart dem Kinderartikelbasar zur Verwendung für wohltätige Zwecke bzw. Deckung der Unkosten überlässt.
- dass der Verkäufer davon Kenntnis genommen hat, dass die Abholung unverkaufter Artikel sowie die Auszahlung des Verkaufserlöses nur nach Vorlage des Abholbelegs erfolgen kann;
- dass bei Nichtabholung bzw. verspäteter Abholung eine Gebühr von € 5,00 berechnet wird;
- dass der Verkäufer davon Kenntnis genommen hat, dass unverkaufte und nicht abgeholte Artikel nach dem nachträglichen Abholtermin wohltätigen Zwecken zugeführt wird;
- dass der Verkäufer das Recht des Basarteams anerkennt, verschmutzte oder fehlerhafte Artikel sowie Artikel mit fehlenden, nicht korrekt befestigten oder ungültigen Etiketten vom Verkauf auszuschließen.
§10: Termine
Die Termine zum Basar für die Anmeldung, Abgabe sowie Abholung können der Terminliste für den aktuellen Basar entnommen werden.